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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Eine Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder ein mit einem der im § 63 Abs. 2 genannten Diskriminierungsgründe im Zusammenhang stehendes Verhalten gesetzt wird,
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur Belästigung einer Person vor§ 64c LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person aufgrund Ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts, deren ethnischer Zugehörigkeit, deren Religion oder Weltanschauung, deren Alters oder deren sexueller Orientierung belästigt wird.
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(2) Eine Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder ein mit einem der im § 63 Abs. 2 genannten Diskriminierungsgründe im Zusammenhang stehendes Verhalten gesetzt wird,
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur Belästigung einer Person vor§ 64c LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person aufgrund Ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts, deren ethnischer Zugehörigkeit, deren Religion oder Weltanschauung, deren Alters oder deren sexueller Orientierung belästigt wird.