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Bestellung von Arbeitsmedizinern
(1) Die Dienstgeber haben Arbeitsmediziner zu bestellen§ 127 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Diese Verpflichtung ist
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(2) Die Dienstgeber sind verpflichtet, den Arbeitsmedizinern das für die Durchführung ihrer Aufgaben notwendige Hilfspersonal sowie die erforderlichen Räume, Ausstattung und Mittel zur Verfügung zu stellen. Stellen externe Sicherheitsfachkräfte oder sicherheitstechnische Zentren das Hilfspersonal, die Ausstattung oder Mittel zur Verfügung, so entfällt die Verpflichtung des Dienstgebers zu deren Bereitstellung.
(3) Die Bestellung von Arbeitsmedizinern berührt nicht die Verantwortlichkeit des Dienstgebers für die Einhaltung der Dienstnehmerschutzvorschriften.
Bestellung von Arbeitsmedizinern
(1) Die Dienstgeber haben Arbeitsmediziner zu bestellen§ 127 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Diese Verpflichtung ist
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(2) Die Dienstgeber sind verpflichtet, den Arbeitsmedizinern das für die Durchführung ihrer Aufgaben notwendige Hilfspersonal sowie die erforderlichen Räume, Ausstattung und Mittel zur Verfügung zu stellen. Stellen externe Sicherheitsfachkräfte oder sicherheitstechnische Zentren das Hilfspersonal, die Ausstattung oder Mittel zur Verfügung, so entfällt die Verpflichtung des Dienstgebers zu deren Bereitstellung.
(3) Die Bestellung von Arbeitsmedizinern berührt nicht die Verantwortlichkeit des Dienstgebers für die Einhaltung der Dienstnehmerschutzvorschriften.