§ 129 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner) und der Betriebsrat haben zusammenzuarbeiten§ 129 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Präventivfachkräfte haben gemeinsame Besichtigungen der Arbeitsstätten durchzuführen.

(3) Die Präventivfachkräfte haben bei gemeinsamen Besichtigungen nach Abs. 2 die zuständigen Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat beizuziehen.

(4) Die Präventivfachkräfte haben den Organen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auf deren Verlangen Einsicht in die Unterlagen, insbesondere über die von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse zu gewähren oder Kopien dieser Unterlagen zu übermitteln.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 25.05.2019 bis 31.12.2019
(1) Die Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner) und der Betriebsrat haben zusammenzuarbeiten§ 129 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Präventivfachkräfte haben gemeinsame Besichtigungen der Arbeitsstätten durchzuführen.

(3) Die Präventivfachkräfte haben bei gemeinsamen Besichtigungen nach Abs. 2 die zuständigen Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat beizuziehen.

(4) Die Präventivfachkräfte haben den Organen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auf deren Verlangen Einsicht in die Unterlagen, insbesondere über die von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse zu gewähren oder Kopien dieser Unterlagen zu übermitteln.

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