Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Im Zweifel stellt die Land- und Forstwirtschaftsinspektion fest, ob es sich um eine verbotene Arbeit handelt§ 137 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Für die Durchführung dieser Aufgabe und die damit verbundenen Befugnisse gilt der Abschnitt VI.
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(2) Im Zweifel stellt die Land- und Forstwirtschaftsinspektion fest, ob es sich um eine verbotene Arbeit handelt§ 137 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Für die Durchführung dieser Aufgabe und die damit verbundenen Befugnisse gilt der Abschnitt VI.