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Legende:
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(2) Gibt das Gericht der Klage des Dienstgebers in einem Rechtsstreit nach § 146c Abs. 3 statt oder der Klage der Dienstnehmerin nach § 146d Abs. 2 nicht statt, so kann die Dienstnehmerin binnen einer Woche nach Zugang des Urteils dem Dienstgeber bekannt geben, dass sie Karenzurlaub längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nimmt§ 146e LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
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(2) Gibt das Gericht der Klage des Dienstgebers in einem Rechtsstreit nach § 146c Abs. 3 statt oder der Klage der Dienstnehmerin nach § 146d Abs. 2 nicht statt, so kann die Dienstnehmerin binnen einer Woche nach Zugang des Urteils dem Dienstgeber bekannt geben, dass sie Karenzurlaub längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nimmt§ 146e LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.