§ 158 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
In den Fällen der §§ 156 Abs. 5 und 157 steht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu, wenn der Bescheid dem von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gestellten Antrag oder der abgegebenen Äußerung nicht entspricht oder wenn sie vor der Erlassung von Entscheidungen und Verfügungen nicht gehört worden ist§ 158 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2019
In den Fällen der §§ 156 Abs. 5 und 157 steht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu, wenn der Bescheid dem von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gestellten Antrag oder der abgegebenen Äußerung nicht entspricht oder wenn sie vor der Erlassung von Entscheidungen und Verfügungen nicht gehört worden ist§ 158 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

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