§ 161 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
(1) Auf das Verfahren der Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden§ 161 LAO 2000 seit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Vorstellungen gegen Bescheide der Land- und Forstwirtschaftsinspektion nach § 156 Abs. 3 sind bei der Land- und Forstwirtschaftsinspektion einzubringen. Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens und die Erlassung des neuen Bescheides obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.2013
(1) Auf das Verfahren der Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden§ 161 LAO 2000 seit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Vorstellungen gegen Bescheide der Land- und Forstwirtschaftsinspektion nach § 156 Abs. 3 sind bei der Land- und Forstwirtschaftsinspektion einzubringen. Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens und die Erlassung des neuen Bescheides obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde.

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