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Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigung ist, sofern nicht eine kollektivvertragliche Regelung vorhanden ist, unter Bedachtnahme auf den durchschnittlichen Wert der Arbeitsleistung eines Lehrlings und die jeweiligen Lohnverhältnisse in dem betreffenden Zweig der Land- und Forstwirtschaft durch Verordnung festzusetzen§ 170 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigung ist, sofern nicht eine kollektivvertragliche Regelung vorhanden ist, unter Bedachtnahme auf den durchschnittlichen Wert der Arbeitsleistung eines Lehrlings und die jeweiligen Lohnverhältnisse in dem betreffenden Zweig der Land- und Forstwirtschaft durch Verordnung festzusetzen§ 170 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.