Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle von der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu löschen§ 171 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis geendet hat. Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzung des ersten Satzes gegeben ist.
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle von der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu löschen§ 171 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis geendet hat. Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzung des ersten Satzes gegeben ist.