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Auflösung des Lehrverhältnisses
(1) Das Lehrverhältnis kann vor Ablauf der Lehrzeit rechtswirksam nur aus wichtigen Gründen gelöst werden; solche sind insbesondere auf Seite
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(2) Die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses nach Abs§ 172 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. 1 kann rechtswirksam nur schriftlich erfolgen. Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus den im Abs. 1 lit. b genannten Gründen vorzeitig gelöst, so muss überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen. Der erste und der zweite Satz gelten nicht für die Heimlehre.
Auflösung des Lehrverhältnisses
(1) Das Lehrverhältnis kann vor Ablauf der Lehrzeit rechtswirksam nur aus wichtigen Gründen gelöst werden; solche sind insbesondere auf Seite
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(2) Die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses nach Abs§ 172 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. 1 kann rechtswirksam nur schriftlich erfolgen. Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus den im Abs. 1 lit. b genannten Gründen vorzeitig gelöst, so muss überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen. Der erste und der zweite Satz gelten nicht für die Heimlehre.