§ 184 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Der Betriebs-(Gruppen-)Versammlung obliegen:

a)

die Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;

b)

die Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

c)

die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;

d)

die Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates;

e)

die Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

f)

die Wahl der Rechnungsprüfer;

g)

die Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer;

h)

die Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.

(2) Der Gruppenversammlung obliegen überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 208 Abs. 1 lit§ 184 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. d sowie die Beschlussfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates nach § 182 Abs. 5.

(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 08.09.2011 bis 31.12.2019
(1) Der Betriebs-(Gruppen-)Versammlung obliegen:

a)

die Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;

b)

die Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

c)

die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;

d)

die Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates;

e)

die Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

f)

die Wahl der Rechnungsprüfer;

g)

die Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer;

h)

die Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.

(2) Der Gruppenversammlung obliegen überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 208 Abs. 1 lit§ 184 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. d sowie die Beschlussfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates nach § 182 Abs. 5.

(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.

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