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Einberufung
(1) Die Betriebs-(Gruppen-)Versammlung ist vom Betriebsrat, die Betriebshauptversammlung vom Betriebsausschuss einzuberufen§ 187 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Besteht kein Betriebsrat (Betriebsausschuss) oder ist er vorübergehend funktionsunfähig, so sind zur Einberufung berechtigt:
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(3) Die Einberufung der Betriebs-(Gruppen-, Betriebshaupt-)Versammlung hat unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Einberufung
(1) Die Betriebs-(Gruppen-)Versammlung ist vom Betriebsrat, die Betriebshauptversammlung vom Betriebsausschuss einzuberufen§ 187 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Besteht kein Betriebsrat (Betriebsausschuss) oder ist er vorübergehend funktionsunfähig, so sind zur Einberufung berechtigt:
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(3) Die Einberufung der Betriebs-(Gruppen-, Betriebshaupt-)Versammlung hat unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.