Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zentralbetriebsrat
Zusammensetzung
(1) Der Zentralbetriebsrat besteht in Unternehmen mit bis zu 1000 Dienstnehmern aus vier Mitgliedern§ 224 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Anzahl der Mitglieder erhöht sich für je weitere 500 Dienstnehmer, in Unternehmen mit mehr als 5000 Dienstnehmern für je weitere 1000 Dienstnehmer, um jeweils ein Mitglied; Bruchteile von 500 und 1000 werden für voll gerechnet. § 192 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
(2) Im Zentralbetriebsrat sollen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
Zentralbetriebsrat
Zusammensetzung
(1) Der Zentralbetriebsrat besteht in Unternehmen mit bis zu 1000 Dienstnehmern aus vier Mitgliedern§ 224 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Anzahl der Mitglieder erhöht sich für je weitere 500 Dienstnehmer, in Unternehmen mit mehr als 5000 Dienstnehmern für je weitere 1000 Dienstnehmer, um jeweils ein Mitglied; Bruchteile von 500 und 1000 werden für voll gerechnet. § 192 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
(2) Im Zentralbetriebsrat sollen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.