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Geschäftsführung
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die Bestimmungen der §§ 210 Abs. 1 bis 4, 6 und 8, 211, 212, 213 Abs§ 227 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. 1 bis 3, 214 lit. a und b und 215 sinngemäß anzuwenden.
Geschäftsführung
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die Bestimmungen der §§ 210 Abs. 1 bis 4, 6 und 8, 211, 212, 213 Abs§ 227 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. 1 bis 3, 214 lit. a und b und 215 sinngemäß anzuwenden.