Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zentralbetriebsratsfonds
Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstiges für die im § 229 Abs. 1 genannten Zwecke bestimmtes Vermögen bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds, der vom Zentralbetriebsrat verwaltet wird§ 230 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds sind zu den im § 229 Abs. 1 genannten Zwecken zu verwenden.
Zentralbetriebsratsfonds
Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstiges für die im § 229 Abs. 1 genannten Zwecke bestimmtes Vermögen bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds, der vom Zentralbetriebsrat verwaltet wird§ 230 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds sind zu den im § 229 Abs. 1 genannten Zwecken zu verwenden.