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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
Personelles Informationsrecht
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an Dienstnehmern und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten§ 244 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
Personelles Informationsrecht
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an Dienstnehmern und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten§ 244 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.