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Mitwirkung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkwohnungen
Der Betriebsinhaber hat die beabsichtigte Vergabe einer Dienst- oder Werkwohnung an einen Dienstnehmer dem Betriebsrat ehestmöglich mitzuteilen und auf Verlangen des Betriebsrates mit diesem zu beraten§ 249 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
Mitwirkung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkwohnungen
Der Betriebsinhaber hat die beabsichtigte Vergabe einer Dienst- oder Werkwohnung an einen Dienstnehmer dem Betriebsrat ehestmöglich mitzuteilen und auf Verlangen des Betriebsrates mit diesem zu beraten§ 249 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.