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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Pflichten der Leitungs- und Verwaltungsorgane
Die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen haben
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notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen§ 273 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
Pflichten der Leitungs- und Verwaltungsorgane
Die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen haben
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notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen§ 273 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.