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Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Organe der Dienstnehmerschaft (§ 271) und die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen bzw§ 274 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. der Europäischen Genossenschaft haben mit dem Willen zur Verständigung unter Beachtung ihrer jeweiligen Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten.
Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Organe der Dienstnehmerschaft (§ 271) und die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen bzw§ 274 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. der Europäischen Genossenschaft haben mit dem Willen zur Verständigung unter Beachtung ihrer jeweiligen Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten.