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Besonderes Verhandlungsgremium
Aufforderung zur Errichtung
(1) Das besondere Verhandlungsgremium ist aufgrund einer schriftlichen Aufforderung der zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen – nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Rechts – an die Vertreter der Dienstnehmer oder an die Dienstnehmer in diesen juristischen Personen sowie in den betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betrieben zu errichten§ 275 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Aufforderung nach Abs. 1 hat zu erfolgen:
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(3) Der Aufforderung nach Abs. 1 sind Informationen anzuschließen über
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(4) Für die Ermittlung der Zahl der beschäftigten Dienstnehmer ist der Zeitpunkt der Aufforderung nach Abs. 1 maßgebend.
(5) Die zuständige freiwillige Berufsvereinigung der Dienstnehmer ist von der Aufforderung nach Abs. 1 durch das für die Entsendung zuständige Organ der Dienstnehmerschaft zu verständigen.
Besonderes Verhandlungsgremium
Aufforderung zur Errichtung
(1) Das besondere Verhandlungsgremium ist aufgrund einer schriftlichen Aufforderung der zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen – nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Rechts – an die Vertreter der Dienstnehmer oder an die Dienstnehmer in diesen juristischen Personen sowie in den betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betrieben zu errichten§ 275 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Aufforderung nach Abs. 1 hat zu erfolgen:
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(3) Der Aufforderung nach Abs. 1 sind Informationen anzuschließen über
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(4) Für die Ermittlung der Zahl der beschäftigten Dienstnehmer ist der Zeitpunkt der Aufforderung nach Abs. 1 maßgebend.
(5) Die zuständige freiwillige Berufsvereinigung der Dienstnehmer ist von der Aufforderung nach Abs. 1 durch das für die Entsendung zuständige Organ der Dienstnehmerschaft zu verständigen.