§ 294 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 294

Entsendung

(1) Für die Entsendung der österreichischen Mitglieder in den SCE-Betriebsrat gelten die §§ 277 und 278 mit der Maßgabe, dass die Entsendung von Vertretern der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung nur zulässig ist, wenn diese Betriebsratsmitglieder nach § 195 Abs. 4 sind§ 294 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die in den SCE-Betriebsrat entsandten Mitglieder sind dem zuständigen Organ der Europäischen Genossenschaft unverzüglich bekannt zu geben.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.2019
§ 294

Entsendung

(1) Für die Entsendung der österreichischen Mitglieder in den SCE-Betriebsrat gelten die §§ 277 und 278 mit der Maßgabe, dass die Entsendung von Vertretern der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung nur zulässig ist, wenn diese Betriebsratsmitglieder nach § 195 Abs. 4 sind§ 294 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die in den SCE-Betriebsrat entsandten Mitglieder sind dem zuständigen Organ der Europäischen Genossenschaft unverzüglich bekannt zu geben.

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