§ 302 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 302

Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

Unbeschadet des § 309 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der nach den Bestimmungen dieses Unterabschnittes durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren§ 302 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.2019
§ 302

Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

Unbeschadet des § 309 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der nach den Bestimmungen dieses Unterabschnittes durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren§ 302 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

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