§ 11i T-LB (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2024 bis 31.12.9999
Auf Personen, die in einer Teilqualifikation nach § 11b § 11i T-LBausgebildet werden, sind, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die übrigen Abschnitte dieses Gesetzes sowie der Abschnitt VII der Landarbeitsordnung 2000 anzuwenden seit 19.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2024

In Kraft vom 26.07.2006 bis 19.04.2024
Auf Personen, die in einer Teilqualifikation nach § 11b § 11i T-LBausgebildet werden, sind, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die übrigen Abschnitte dieses Gesetzes sowie der Abschnitt VII der Landarbeitsordnung 2000 anzuwenden seit 19.04.2024 weggefallen.

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