§ 19 T-LB (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2024 bis 31.12.9999
Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten aufzulegen§ 19 T-LB seit 19.04.2024 weggefallen. Eine Durchschrift des Verzeichnisses und seiner Änderungen ist dem zuständigen Arbeitsmarktservice, der Bauernkammer, der Landarbeiterkammer und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu übersenden.

Stand vor dem 19.04.2024

In Kraft vom 17.05.2000 bis 19.04.2024
Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten aufzulegen§ 19 T-LB seit 19.04.2024 weggefallen. Eine Durchschrift des Verzeichnisses und seiner Änderungen ist dem zuständigen Arbeitsmarktservice, der Bauernkammer, der Landarbeiterkammer und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu übersenden.

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