§ 19 T-CG (weggefallen)

Campinggesetz 2001, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 19 T-CG seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 2001 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 69/1980, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2000/10/A).

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.2019
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 19 T-CG seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 2001 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 69/1980, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2000/10/A).

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