§ 11 T-BOG (weggefallen)

Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Der Unterricht in den sprachlichen und praktischen Unterrichtsgegenständen einschließlich Laboratoriumsübungen sowie in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist in Gruppen zu erteilen, wenn die für eine Teilung im jeweiligen Unterrichtsgegenstand nach § 13 lit§ 11 T-BOG seit 31.08.2018 weggefallen. b festgelegte Mindestschülerzahl pro Klasse bzw. Schulstufe erreicht wird.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2018
Der Unterricht in den sprachlichen und praktischen Unterrichtsgegenständen einschließlich Laboratoriumsübungen sowie in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist in Gruppen zu erteilen, wenn die für eine Teilung im jeweiligen Unterrichtsgegenstand nach § 13 lit§ 11 T-BOG seit 31.08.2018 weggefallen. b festgelegte Mindestschülerzahl pro Klasse bzw. Schulstufe erreicht wird.

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