§ 48 T-BOG Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Der Besuch von Berufsschulen ist unentgeltlich.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 11.10.1994 bis 31.12.2018

Der Besuch von Berufsschulen ist unentgeltlich.

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