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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf die Ersatzmitglieder des Berufsschulbeirates findet Abs. 1 zweiter Satz nur Anwendung, wenn sie in Vertretung von Mitgliedern nach § 56 Abs. 1 tätig werden.
(2) Auf die Ersatzmitglieder des Berufsschulbeirates findet Abs. 1 zweiter Satz nur Anwendung, wenn sie in Vertretung von Mitgliedern nach § 56 Abs. 1 tätig werden.