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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Über einen Antrag auf Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.
(2) Eine Ausfertigung der Entscheidung über die Verleihung der Befugnis ist dem Tiroler Bergsportführerverband zu übersenden. Der Tiroler Bergsportführerverband ist berechtigt, die Ausfertigung der Entscheidung an seine Sektionen zu übermitteln.
(1) Über einen Antrag auf Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.
(2) Eine Ausfertigung der Entscheidung über die Verleihung der Befugnis ist dem Tiroler Bergsportführerverband zu übersenden. Der Tiroler Bergsportführerverband ist berechtigt, die Ausfertigung der Entscheidung an seine Sektionen zu übermitteln.