§ 3 StPHG 2003 Ziel

Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2003 bis 31.12.2024

Ziel der nachstehenden Bestimmungen ist es, Interessen, Bedürfnisse und Menschenwürde der Heimbewohner zu achten, die Selbstständigkeit der Heimbewohner in Pflegeheimen zu gewährleisten und auf die Sterbebegleitung und einen würdevollen Tod Rücksicht zu nehmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2003 bis 31.12.2024

Ziel der nachstehenden Bestimmungen ist es, Interessen, Bedürfnisse und Menschenwürde der Heimbewohner zu achten, die Selbstständigkeit der Heimbewohner in Pflegeheimen zu gewährleisten und auf die Sterbebegleitung und einen würdevollen Tod Rücksicht zu nehmen.

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