§ 22d StPHG 2003 (weggefallen)

Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.12.2022 bis 31.12.9999
Heimleitungen müssen die Qualifikation gemäß § 8 Abs. 5 und der dazu erlassenen Verordnung bis längstens 31§ 22d StPHG 2003 seit 08.12.2022 weggefallen. Dezember 2023 erfüllen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2017

Stand vor dem 08.12.2022

In Kraft vom 31.12.2016 bis 08.12.2022
Heimleitungen müssen die Qualifikation gemäß § 8 Abs. 5 und der dazu erlassenen Verordnung bis längstens 31§ 22d StPHG 2003 seit 08.12.2022 weggefallen. Dezember 2023 erfüllen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2017

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