Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999 – LPVG 1999 (LPVG 1999) Fundstelle

Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999 – LPVG 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 87/2013
  3. § 0 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2013

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Organe der Personalvertretung

§ 3

Dienststellen

§ 4

Landespersonalvertretung

§ 5

Landesobmann

§ 6

Geschäftsführung der Landespersonalvertretung

§ 7

Fraktionen in der Landespersonalvertretung

§ 8

Dienststellenpersonalvertretung

§ 9

Dienststellenobmann

§ 10

Geschäftsführung der Dienststellenpersonalvertretung

§ 11

Dienststellenversammlung und Teildienststellenversammlung

§ 12

Durchführung der Dienststellenversammlung und Teildienststellenversammlung

§ 13

Vertrauenspersonen

Abschnitt II
Aufgaben der Personalvertretung

§ 14

Allgemeines

§ 15

Angelegenheiten, in denen das Einvernehmen herzustellen ist

§ 16

Abgekürztes Verfahren

§ 17

Verfahren

§ 18

Angelegenheiten, die der Personalvertretung mitzuteilen sind

§ 19

Sonstige Rechte und Pflichten

§ 20

Zuständigkeit der Landespersonalvertretung und Dienststellenpersonalvertretung

§ 21

Akteneinsicht

Abschnitt III
Dienstrechtliche Stellung der Personalvertreter und Vertrauenspersonen

§ 22

Ehrenamt; Ausübung des Mandates, Dienstfreistellung

§ 23

Weisungsfreiheit; Verbot der Beschränkung und Benachteiligung; Verschwiegenheitspflicht

§ 24

Schutz der Personalvertreter

§ 25

Schutz und Rechte der Vertrauenspersonen

§ 26

Schutz und Rechte der Bediensteten

Abschnitt IV
Geschäftsführung

§ 27

Konstituierende Sitzung

§ 28

Sitzungen und Tagesordnung

§ 29

Beschlußfähigkeit, Abstimmung

§ 30

Übertragung von Aufgaben

§ 31

Sitzungen

§ 32

Geschäftsordnung der Landespersonalvertretung, der Dienststellenpersonalvertretung und der Dienststellenversammlung

§ 33

Sach- und Personalaufwand

Abschnitt V
Wahlen

§ 34

Wahlausschreibung, Wahlperiode

§ 35

Beginn, Ruhen und Erlöschen des Mandates als Personalvertreter

§ 36

Wahlrecht

§ 37

Wahlkommission

§ 38

Weitere Grundsätze für die Durchführung der Wahl

§ 39

Durchführung der Personalvertretungswahlen

Abschnitt VI
Aufsicht

§ 40

Aufsichtskommission

§ 41

Zusammensetzung, Ruhen und Enden der Mitgliedschaft

§ 42

Geschäftsführung und Verfahren

§ 43

Berichtspflicht

Abschnitt VII
Schlußbestimmungen

§ 44

Übergangsbestimmung

§ 44a

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 87/2013

§ 45

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Abschnitt V
Wahlen

§ 34

Wahlausschreibung, Wahlperiode

§ 35

Beginn, Ruhen und Erlöschen des Mandates als Personalvertreter

§ 36

Wahlrecht

§ 37

Wahlkommission

§ 38

Weitere Grundsätze für die Durchführung der Wahl

§ 39

Durchführung der Personalvertretungswahlen

Abschnitt VI
Aufsicht

§ 40

Aufsichtskommission

§ 41

Zusammensetzung, Ruhen und Enden der Mitgliedschaft

§ 42

Geschäftsführung und Verfahren

§ 43

Berichtspflicht

Abschnitt VII
Schlußbestimmungen

§ 44

Übergangsbestimmung

§ 45

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.1999 bis 31.12.2013
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 87/2013
  3. § 0 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2013

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Organe der Personalvertretung

§ 3

Dienststellen

§ 4

Landespersonalvertretung

§ 5

Landesobmann

§ 6

Geschäftsführung der Landespersonalvertretung

§ 7

Fraktionen in der Landespersonalvertretung

§ 8

Dienststellenpersonalvertretung

§ 9

Dienststellenobmann

§ 10

Geschäftsführung der Dienststellenpersonalvertretung

§ 11

Dienststellenversammlung und Teildienststellenversammlung

§ 12

Durchführung der Dienststellenversammlung und Teildienststellenversammlung

§ 13

Vertrauenspersonen

Abschnitt II
Aufgaben der Personalvertretung

§ 14

Allgemeines

§ 15

Angelegenheiten, in denen das Einvernehmen herzustellen ist

§ 16

Abgekürztes Verfahren

§ 17

Verfahren

§ 18

Angelegenheiten, die der Personalvertretung mitzuteilen sind

§ 19

Sonstige Rechte und Pflichten

§ 20

Zuständigkeit der Landespersonalvertretung und Dienststellenpersonalvertretung

§ 21

Akteneinsicht

Abschnitt III
Dienstrechtliche Stellung der Personalvertreter und Vertrauenspersonen

§ 22

Ehrenamt; Ausübung des Mandates, Dienstfreistellung

§ 23

Weisungsfreiheit; Verbot der Beschränkung und Benachteiligung; Verschwiegenheitspflicht

§ 24

Schutz der Personalvertreter

§ 25

Schutz und Rechte der Vertrauenspersonen

§ 26

Schutz und Rechte der Bediensteten

Abschnitt IV
Geschäftsführung

§ 27

Konstituierende Sitzung

§ 28

Sitzungen und Tagesordnung

§ 29

Beschlußfähigkeit, Abstimmung

§ 30

Übertragung von Aufgaben

§ 31

Sitzungen

§ 32

Geschäftsordnung der Landespersonalvertretung, der Dienststellenpersonalvertretung und der Dienststellenversammlung

§ 33

Sach- und Personalaufwand

Abschnitt V
Wahlen

§ 34

Wahlausschreibung, Wahlperiode

§ 35

Beginn, Ruhen und Erlöschen des Mandates als Personalvertreter

§ 36

Wahlrecht

§ 37

Wahlkommission

§ 38

Weitere Grundsätze für die Durchführung der Wahl

§ 39

Durchführung der Personalvertretungswahlen

Abschnitt VI
Aufsicht

§ 40

Aufsichtskommission

§ 41

Zusammensetzung, Ruhen und Enden der Mitgliedschaft

§ 42

Geschäftsführung und Verfahren

§ 43

Berichtspflicht

Abschnitt VII
Schlußbestimmungen

§ 44

Übergangsbestimmung

§ 44a

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 87/2013

§ 45

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Abschnitt V
Wahlen

§ 34

Wahlausschreibung, Wahlperiode

§ 35

Beginn, Ruhen und Erlöschen des Mandates als Personalvertreter

§ 36

Wahlrecht

§ 37

Wahlkommission

§ 38

Weitere Grundsätze für die Durchführung der Wahl

§ 39

Durchführung der Personalvertretungswahlen

Abschnitt VI
Aufsicht

§ 40

Aufsichtskommission

§ 41

Zusammensetzung, Ruhen und Enden der Mitgliedschaft

§ 42

Geschäftsführung und Verfahren

§ 43

Berichtspflicht

Abschnitt VII
Schlußbestimmungen

§ 44

Übergangsbestimmung

§ 45

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,

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