Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bei der Feststellung der Eignung von privaten Einrichtungen für unbegleitete minderjährige FremdeWohnheimen und Wohngruppen ist insbesondere zu prüfen, ob dasdie in § 9 Abs. 3 StGVG iVm Anlage 1 festgelegte sozialpädagogische und/oder psychosoziale sowie organisatorische Konzeptgenannten Voraussetzungen erfüllt wird und ob die Einrichtung über Fachkräfte und sonstige geeignete Personensind.
Anm.: in der jeweils erforderlichen Anzahl, geeignete Räumlichkeiten und ausreichende wirtschaftliche Voraussetzungen verfügt.Fassung LGBl. Nr. 58/2017
Bei der Feststellung der Eignung von privaten Einrichtungen für unbegleitete minderjährige FremdeWohnheimen und Wohngruppen ist insbesondere zu prüfen, ob dasdie in § 9 Abs. 3 StGVG iVm Anlage 1 festgelegte sozialpädagogische und/oder psychosoziale sowie organisatorische Konzeptgenannten Voraussetzungen erfüllt wird und ob die Einrichtung über Fachkräfte und sonstige geeignete Personensind.
Anm.: in der jeweils erforderlichen Anzahl, geeignete Räumlichkeiten und ausreichende wirtschaftliche Voraussetzungen verfügt.Fassung LGBl. Nr. 58/2017