§ 9 Stmk. ZG Inkrafttreten

Steiermärkisches Zuweisungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft.

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In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft.

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