§ 1 StWAG (weggefallen)

Steiermärkisches Wettterminalabgabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Die Wettterminalabgabe ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals gemäß § 2 Z 4 § 1 StWAGdes Steiermärkischen Wettgesetzes, LGBl. Nr. 79/2003, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.04.2013 bis 31.12.2017
Die Wettterminalabgabe ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals gemäß § 2 Z 4 § 1 StWAGdes Steiermärkischen Wettgesetzes, LGBl. Nr. 79/2003, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten seit 31.12.2017 weggefallen.

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