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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Einer Bewilligung bedürfen
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(3) Die Bewilligung kann die Tätigkeit als Buchmacher/Buchmacherin und Totalisateur/Totalisateurin oder lediglich eine dieser beiden Tätigkeiten umfassen.
(4) Wer im Besitz einer aufrechten Bewilligung nach Abs§ 3 Stmk. 2 Z 2 ist, darf diese Tätigkeit auch durch den Betrieb eines Wettterminals gemäß § 10 ausübenWG seit 31.12.2017 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
(2) Einer Bewilligung bedürfen
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(3) Die Bewilligung kann die Tätigkeit als Buchmacher/Buchmacherin und Totalisateur/Totalisateurin oder lediglich eine dieser beiden Tätigkeiten umfassen.
(4) Wer im Besitz einer aufrechten Bewilligung nach Abs§ 3 Stmk. 2 Z 2 ist, darf diese Tätigkeit auch durch den Betrieb eines Wettterminals gemäß § 10 ausübenWG seit 31.12.2017 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013