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Legende:
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(2) Bei Wetteinsätzen, die pro Wettabschluss einen Geldbetrag von 2500 Euro übersteigen, hat der Buchmacher/die Buchmacherin oder der Totalisateur/die Totalisateurin die Identität des Kunden/der Kundin unter Angabe der Höhe des Wetteinsatzes, der Personaldaten und der Daten eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises festzuhalten. Diese Informationen müssen drei Jahre lang zugänglich sein.
(2) Bei Wetteinsätzen, die pro Wettabschluss einen Geldbetrag von 2500 Euro übersteigen, hat der Buchmacher/die Buchmacherin oder der Totalisateur/die Totalisateurin die Identität des Kunden/der Kundin unter Angabe der Höhe des Wetteinsatzes, der Personaldaten und der Daten eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises festzuhalten. Diese Informationen müssen drei Jahre lang zugänglich sein.