Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Den Organen der Behörde sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
(3) Zur Erwirkung der Überprüfungs- und Zutrittsrechte gemäß Abs§ 12 Stmk. 1 und 2 ist die Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässigWG seit 31.12.2017 weggefallen.
(2) Den Organen der Behörde sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
(3) Zur Erwirkung der Überprüfungs- und Zutrittsrechte gemäß Abs§ 12 Stmk. 1 und 2 ist die Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässigWG seit 31.12.2017 weggefallen.