§ 20 Stmk. WG (weggefallen)

Steiermärkisches Wettgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 28§ 20 Stmk. Juli 1919 betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl. Nr. 388/1919, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 18/2002, soweit es in der Steiermark als Landesgesetz in Geltung steht, außer KraftWG seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 14.10.2003 bis 31.12.2017
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 28§ 20 Stmk. Juli 1919 betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl. Nr. 388/1919, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 18/2002, soweit es in der Steiermark als Landesgesetz in Geltung steht, außer KraftWG seit 31.12.2017 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten