Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten § 51 und § 52 Abs. 1 des Forstrechtsbereinigungsgesetzes, BGBI. Nr. 222/1962, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr. 372/1971, soweit sie als landesgesetzliche Bestimmungen gelten, außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten § 51 und § 52 Abs. 1 des Forstrechtsbereinigungsgesetzes, BGBI. Nr. 222/1962, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr. 372/1971, soweit sie als landesgesetzliche Bestimmungen gelten, außer Kraft.