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(1) Die Neufassung des § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 10 Abs. 4 und des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(3) Die Änderung des § 3 und der Überschrift des § 19 sowie der Entfall des § 15 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 und des § 16 Abs. 2 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 87/2013)
(1) Die Neufassung des § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 10 Abs. 4 und des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(3) Die Änderung des § 3 und der Überschrift des § 19 sowie der Entfall des § 15 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 und des § 16 Abs. 2 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 87/2013)