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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit nicht anderes bestimmt ist, gelten für die Berechnung von Fristen die §§ 32 und 33 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 19501991 – AVG, BGBl. Nr. 51, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2005
Soweit nicht anderes bestimmt ist, gelten für die Berechnung von Fristen die §§ 32 und 33 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 19501991 – AVG, BGBl. Nr. 51, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2005