§ 32 StVergRG 2012 (weggefallen)

Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. August§ 32 StVergRG 2012, in Kraft seit 09.07.2018 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 30.08.2012 bis 09.07.2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. August§ 32 StVergRG 2012, in Kraft seit 09.07.2018 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten