Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017 treten die § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 2 Z 1, § 8 Abs. 1, § 13, § 16a und § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017
(1) Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017 treten die § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 2 Z 1, § 8 Abs. 1, § 13, § 16a und § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017