§ 33 Stmk. TZG 2009 (weggefallen)

Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.10.2019 bis 31.12.9999
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Tierzuchtgesetz, LGBl. Nr. 135/1993§ 33 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2006, außer KraftStmk. TZG 2009 seit 07.10.2019 weggefallen.

Stand vor dem 07.10.2019

In Kraft vom 07.05.2009 bis 07.10.2019
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Tierzuchtgesetz, LGBl. Nr. 135/1993§ 33 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2006, außer KraftStmk. TZG 2009 seit 07.10.2019 weggefallen.

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