§ 27 Stmk. TSG 2014 Inkrafttreten

Steiermärkisches Tanzschulgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.06.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 24. Juni 2014 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.06.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 24. Juni 2014 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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