§ 11 SHG (weggefallen)

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen umfaßt alle anläßlich der Schwangerschaft und Entbindung erforderlichen medizinischen und wirtschaftlichen Maßnahmen§ 11 SHG seit 30.06.2021 weggefallen.

(2) Über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen hinaus gebührt der Hilfeempfängerin ein Entbindungskostenbeitrag in der Höhe des Richtsatzes für den alleinstehend Unterstützten.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.05.1998 bis 30.06.2021
(1) Die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen umfaßt alle anläßlich der Schwangerschaft und Entbindung erforderlichen medizinischen und wirtschaftlichen Maßnahmen§ 11 SHG seit 30.06.2021 weggefallen.

(2) Über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen hinaus gebührt der Hilfeempfängerin ein Entbindungskostenbeitrag in der Höhe des Richtsatzes für den alleinstehend Unterstützten.

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