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Das Land hat an Schulerhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen auf Antrag pro Schuljahr anteilsmäßig nach den Öffnungstagen einen BeitragZweckzuschuss zum Personal- und Sachaufwand für ganztägige Schulformen bisin Höhe von 30 Euro pro Schülerin/Schüler und Öffnungstag zu einerleisten, wobei ein Zuschuss zumindest in der Höhe von 600 Euro und höchstens von 3000 Euro pro genehmigter Gruppe an den Schulerhalter zu leistenentrichten ist. Den tatsächlichen Personal- und Sachaufwand für ganztägige Schulformen hat der Schulerhalter gleichzeitig mit der Antragstellung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt bis Ende des laufenden Kalenderjahres.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006, LGBl. Nr. 94/2008, LGBl. Nr. 72/2018
Das Land hat an Schulerhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen auf Antrag pro Schuljahr anteilsmäßig nach den Öffnungstagen einen BeitragZweckzuschuss zum Personal- und Sachaufwand für ganztägige Schulformen bisin Höhe von 30 Euro pro Schülerin/Schüler und Öffnungstag zu einerleisten, wobei ein Zuschuss zumindest in der Höhe von 600 Euro und höchstens von 3000 Euro pro genehmigter Gruppe an den Schulerhalter zu leistenentrichten ist. Den tatsächlichen Personal- und Sachaufwand für ganztägige Schulformen hat der Schulerhalter gleichzeitig mit der Antragstellung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt bis Ende des laufenden Kalenderjahres.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006, LGBl. Nr. 94/2008, LGBl. Nr. 72/2018