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(2) Die Änderung der §§ 2, 3 Z 1, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 und 10a Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.
(3) Die Änderung des § 2 Z 1 lit. k, des § 3, des § 4 Abs. 1, des § 4 Abs. 2 lit. i, des § 4 Abs. 3, des § 5, des § 7, des § 8, des § 10, des § 10a sowie die Einfügung der Überschrift des § 2, der §§ 9a, 9b und 10c durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2013, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.
(4) Die Änderung des § 3 Z 3, des § 5 Abs. 1 und des § 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) Die Änderung des § 10 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 158/2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 5/2007, LGBl. Nr. 8/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 158/2013
(2) Die Änderung der §§ 2, 3 Z 1, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 und 10a Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.
(3) Die Änderung des § 2 Z 1 lit. k, des § 3, des § 4 Abs. 1, des § 4 Abs. 2 lit. i, des § 4 Abs. 3, des § 5, des § 7, des § 8, des § 10, des § 10a sowie die Einfügung der Überschrift des § 2, der §§ 9a, 9b und 10c durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2013, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.
(4) Die Änderung des § 3 Z 3, des § 5 Abs. 1 und des § 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) Die Änderung des § 10 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 158/2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 5/2007, LGBl. Nr. 8/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 158/2013