§ 12 Stmk. PSG (weggefallen)

Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Änderung des § 6§ 12 , die Einfügung des § 10b und die Umbenennung des § 12 in § 10a durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1Stmk. Oktober 2005, in KraftPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

(2) Die Änderung der §§ 2, 3 Z 1, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 und 10a Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 2 Z 1 lit. k, des § 3, des § 4 Abs. 1, des § 4 Abs. 2 lit. i, des § 4 Abs. 3, des § 5, des § 7, des § 8, des § 10, des § 10a sowie die Einfügung der Überschrift des § 2, der §§ 9a, 9b und 10c durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2013, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3 Z 3, des § 5 Abs. 1 und des § 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die Änderung des § 10 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 158/2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 5/2007, LGBl. Nr. 8/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 158/2013

Stand vor dem 13.12.2019

In Kraft vom 13.12.2013 bis 13.12.2019
(1) Die Änderung des § 6§ 12 , die Einfügung des § 10b und die Umbenennung des § 12 in § 10a durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1Stmk. Oktober 2005, in KraftPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

(2) Die Änderung der §§ 2, 3 Z 1, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 und 10a Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 2 Z 1 lit. k, des § 3, des § 4 Abs. 1, des § 4 Abs. 2 lit. i, des § 4 Abs. 3, des § 5, des § 7, des § 8, des § 10, des § 10a sowie die Einfügung der Überschrift des § 2, der §§ 9a, 9b und 10c durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2013, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3 Z 3, des § 5 Abs. 1 und des § 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die Änderung des § 10 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 158/2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, LGBl. Nr. 5/2007, LGBl. Nr. 8/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 158/2013

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