§ 11 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wird für Bezieherinnen/Bezieher der Mindestsicherung der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet§ 11 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
Zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wird für Bezieherinnen/Bezieher der Mindestsicherung der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet§ 11 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

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